Beschwerdeverfahren

    1. BESCHWERDEVERFAHREN
    2. I. Einleitende Bestimmungen
    3. 1. Diese Reklamationsordnung wird von der AdvaTec E&S s.r.o. mit Sitz in Příkop 843/4, 602 00 Brünn, eingetragen im Handelsregister beim Kreisgericht in Brünn, ID-Nr.: 21279578, USt.-Nr.: <Zusatz>, Tel. +420 602 817 863, E-Mail: info@advatec-es.cz (nachfolgend „Verkäufer“ genannt) erlassen.
    4. 2. Dieses Reklamationsverfahren enthält Informationen über den Umfang, die Bedingungen und die Art und Weise der Ausübung des Rechts auf mangelhafte Erfüllung (im Folgenden „Reklamation“ genannt) im Zusammenhang mit den zwischen dem Kunden und dem Verkäufer abgeschlossenen Kaufverträgen, sowie Informationen darüber, wo die Reklamation eingereicht werden kann.
    5. II. Bedingungen und Art der Reklamation
    6. 1 Der Abnehmer kann die Reklamation an der Adresse des Betriebes, d.h. Na Hraničkách 487/36 Vyškov 682 01, geltend machen.
    7. 2. Die Reklamation muss der Kunde persönlich, per Post an Na Hraničkách 487/36 Vyškov 682 01 oder per E-Mail info@advatec-es.cz geltend machen. Der Kunde weist den Kauf der reklamierten Ware mit einem Kaufbeleg/Rechnung nach. In einigen Fällen, nach vorheriger Absprache, an der Adresse des Kunden.
    8. 3 Es ist unbedingt erforderlich, dass die Reklamation unverzüglich nach Feststellung des Mangels erfolgt. Jede Verzögerung bei der weiteren Nutzung der Ware kann dazu führen, dass sich der Mangel verschlimmert, die Ware an Wert verliert und ein Grund für die Ablehnung der Reklamation sein kann.
    9. 4 Eine Reklamation gilt als ordnungsgemäß erhoben, wenn die Reklamation nicht durch allgemeine Hygienegrundsätze verhindert wird. Der Kunde ist verpflichtet, die reklamierte Ware gereinigt, frei von allen Verunreinigungen und hygienisch einwandfrei vorzulegen. Der Verkäufer ist berechtigt, die Annahme der reklamierten Ware zu verweigern, wenn diese den oben genannten allgemeinen Hygienegrundsätzen (insbesondere der Verordnung Nr. 91/1984 Slg. über Maßnahmen gegen übertragbare Krankheiten) nicht entspricht.
    10. 5 Der Verkäufer ist verpflichtet, dem Kunden eine schriftliche Bestätigung darüber auszustellen, wann der Kunde von seinem Recht Gebrauch gemacht hat, was der Inhalt der Reklamation ist und welche Art der Bearbeitung der Reklamation der Kunde verlangt, sowie eine Bestätigung über das Datum und die Art der Bearbeitung der Reklamation, einschließlich der Bestätigung der Reparatur und der Dauer der Reparatur, oder eine schriftliche Begründung der Ablehnung der Reklamation.
    11. 6. Diese Frist schließt nicht die Zeit ein, die je nach Art des Produkts oder der Dienstleistung für eine fachgerechte Beurteilung des Mangels erforderlich ist. Die Beanstandung, einschließlich der Beseitigung des Mangels, ist unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 30 Tagen ab dem Datum der Beanstandung zu erledigen, es sei denn, der Verkäufer und der Verbraucher vereinbaren eine längere Frist. Der vergebliche Ablauf dieser Frist wird als wesentliche Vertragsverletzung angesehen.
    12. III. Umfang der Rechte aus der mangelhaften Leistung
    13. 1 Die Rechte und Pflichten des Verkäufers und des Kunden in Bezug auf die Gewährleistung des Verkäufers für die Beschaffenheit der Ware bei der Abnahme und die Rechte des Kunden aus der mangelhaften Erfüllung richten sich nach den einschlägigen allgemein verbindlichen Vorschriften (insbesondere nach den Bestimmungen der §§ 2161 ff. des Gesetzes Nr. 89/2012 Slg. (im Folgenden: Bürgerliches Gesetzbuch) und des Gesetzes Nr. 634/1992 Slg. über den Verbraucherschutz (im Folgenden: Verbraucherschutzgesetz).
    14. 2. Der Verkäufer haftet dem Kunden dafür, dass die Ware bei der Übernahme frei von Mängeln ist. Insbesondere haftet der Verkäufer gegenüber dem Kunden dafür, dass die Ware zum Zeitpunkt der Annahme durch den Kunden:
    15. a. die Ware die zwischen dem Verkäufer und dem Kunden vereinbarte Beschaffenheit hat und, falls keine Vereinbarung getroffen wurde, die Beschaffenheit, die der Verkäufer oder der Hersteller beschrieben hat oder die der Kunde im Hinblick auf die Beschaffenheit der Ware und auf der Grundlage der von ihnen durchgeführten Werbung erwartet hat,
    16. b. die Waren für den vom Verkäufer angegebenen Verwendungszweck oder den Zweck, für den Waren dieser Art üblicherweise verwendet werden, geeignet sind,
    17. c. die Waren in der richtigen Menge, dem richtigen Maß oder Gewicht vorliegen und
    18. d. die Waren den gesetzlichen Vorschriften entsprechen.
    19. 3. Als Mangel gilt nicht eine Veränderung (Eigenschaft) der Ware, die auf Verschleiß, unsachgemäßen Gebrauch, unzureichende oder unsachgemäße Wartung, natürliche Veränderungen der Materialien, aus denen die Ware besteht, Beschädigungen durch den Kunden oder einen Dritten oder sonstige unsachgemäße Eingriffe zurückzuführen ist.
    20. 4. Zeigt sich der Mangel innerhalb von sechs Monaten nach Erhalt, so gilt die Ware als bei Erhalt mangelhaft.
    21. 5. Weist die Ware nicht die in Artikel 3.2 genannten Eigenschaften auf, so kann der Kunde auch die Lieferung einer neuen, mangelfreien Ware verlangen, es sei denn, dass dies in Anbetracht der Art des Mangels unzumutbar ist; betrifft der Mangel jedoch nur einen Teil der Ware, so kann der Kunde nur den Ersatz dieses Teils verlangen; ist dies nicht möglich, so kann er vom Vertrag zurücktreten. Ist dies jedoch in Anbetracht der Art des Mangels unverhältnismäßig, insbesondere wenn der Mangel unverzüglich behoben werden kann, so hat der Kunde das Recht, den Mangel kostenlos beheben zu lassen.

    22 (6) Der Kunde hat auch im Falle eines behebbaren Mangels Anspruch auf Lieferung einer neuen Ware oder auf Ersatz eines Teils, wenn er die Ware wegen des Wiederauftretens des Mangels nach der Reparatur oder wegen einer größeren Anzahl von Mängeln nicht ordnungsgemäß verwenden kann. In diesem Fall hat der Kunde auch das Recht, vom Kaufvertrag zurückzutreten.

    1. 7 Tritt der Kunde nicht vom Kaufvertrag zurück oder macht er von seinem Recht auf Lieferung einer neuen mangelfreien Sache, auf Ersatz von Teilen der Sache oder auf Nachbesserung der Sache keinen Gebrauch, so kann er einen angemessenen Preisnachlass verlangen. Zu einem angemessenen Preisnachlass ist der Kunde auch berechtigt, wenn der Verkäufer nicht in der Lage ist, eine mangelfreie Ware neu zu liefern, einen Teil der Ware zu ersetzen oder die Ware nachzubessern, sowie wenn der Verkäufer den Mangel nicht innerhalb einer angemessenen Frist behebt oder die Behebung dem Kunden erhebliche Schwierigkeiten bereitet.
    2. 8.
    3. 9. Dies gilt nicht:
    4. a. bei Waren, die zu einem niedrigeren Preis verkauft wurden, für den Mangel, für den der niedrigere Preis vereinbart wurde,
    5. b. für Verschleiß und Abnutzung, die durch den normalen Gebrauch der Ware verursacht werden, oder
    6. c. wenn die Beschaffenheit der Ware dies erfordert.
    7. 10. Wenn die mangelhafte Leistung eine wesentliche Vertragsverletzung darstellt, hat der Kunde das Recht:
    8. a. den Mangel durch Lieferung einer neuen mangelfreien Sache oder durch Lieferung der fehlenden Sache zu beseitigen,
    9. b. die Beseitigung des Mangels durch Nachbesserung der Sache,
    10. c. einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis; oder
    11. d. vom Vertrag zurückzutreten.
    12. 11 Der Kunde hat den Verkäufer über das von ihm gewählte Recht bei der Anzeige des Mangels oder unverzüglich nach der Anzeige des Mangels zu informieren. Der Kunde kann die getroffene Wahl nicht ohne Zustimmung des Verkäufers ändern; dies gilt nicht, wenn der Kunde die Beseitigung eines Mangels verlangt hat, der sich als unbehebbar erweist. Beseitigt der Verkäufer die Mängel nicht innerhalb einer angemessenen Frist oder teilt er dem Kunden mit, dass er die Mängel nicht beseitigen wird, kann der Kunde anstelle der Beseitigung des Mangels einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Übt der Kunde sein Recht nicht rechtzeitig aus, so stehen ihm die Rechte aus Artikel 3.12 bis 3.14 zu.
    13. 12. Handelt es sich bei der mangelhaften Leistung um eine unerhebliche Vertragsverletzung, so hat der Kunde das Recht auf Nachbesserung oder auf einen angemessenen Nachlass auf den Kaufpreis.
    14. 13. Sonstige Mängel kann der Verkäufer nach seiner Wahl durch Nachbesserung oder Neulieferung beheben, wobei die Wahl nicht zu unverhältnismäßigen Kosten für den Kunden führen darf.
    15. 14 Schlägt die Nachbesserung durch den Verkäufer fehl oder wird sie verweigert, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises verlangen oder vom Vertrag zurücktreten. Der Kunde kann die getroffene Wahl nicht ohne die Zustimmung des Verkäufers ändern.
    16. IV. Schlussbestimmungen

    39 (1) Das Reklamationsverfahren wurde im Einklang mit dem Bürgerlichen Gesetzbuch und dem Verbraucherschutzgesetz abgefasst.

    1. 2 Reklamationen werden in Übereinstimmung mit dieser Reklamationsordnung, dem Bürgerlichen Gesetzbuch, dem Verbraucherschutzgesetz und anderen einschlägigen Rechtsvorschriften behandelt.
    2. 3. Dieses Beschwerdeverfahren tritt am 1. April 2024 in Kraft und wird wirksam.